AGB Italien

Liebe Gäste

Mit viel Innovation, Engagement und Spass, haben wir für Sie viele neue Häuser in der Natur gebüschelt und zusammengestellt. Spass wünschen wir Ihnen beim Blättern durch unseren Naturwald. Geniessen Sie die Vorfreuden auf Ihr kommenden Ferienabenteuer mit Hüttenzauber in den Bergen, Blockhüttenromantik am See oder romantische Ferienhäuser in der Natur und in Meeresnähe.
Bei uns finden Sie keine Ferienerlebnisse zum Konsumieren, sondern Sie dürfen Ihre Ferientage nach eigenem Ermessen gestalten und ausfüllen! Profitieren Sie von unserer 36-jährigen Erfahrung, so beraten wir Sie sehr gerne.

Unsere Beratung
Als Kleinfirma konzentrieren wir uns auf das wesentliche und auf unsere Stärke, so kennen wir unsere Ferienhäuser und beraten Sie sehr gerne. Als Gast und Interessent erfahren Sie von uns die genaue Hauslage, Kinderfreundlichkeit, Ruhe, Aussicht, Dorfnähe, Einkaufsgeschäfte, Sportmöglichkeiten im Winter und im Sommer, sowie die Hausmietpreise und Nebenkosten für Ihre gewünschte Ferienwoche.
Uns geht es nicht darum Häuser zu vermieten, sondern Sie als Gast zu beraten und Ihre Ferienträume zu verwirklichen. So ist es für uns ein MUSS mit Ihnen kommunizieren zu dürfen, um Ihren Wünschen gerecht zu werden.
Unser Kontakt: 071 880 0606 / 0041 71880 0606 / info@ferien-haeuser.ch

1. ANMELDUNG / REISEBESTIMMUNGEN 
Der Mietvertrag wird im Auftrag und Rechnung der jeweiligen Eigentümers gemacht und in Vertretung unseres Büro in Italien an Ort. Wir vermieten Ihnen kein Haus ohne mit Ihnen gesprochen zu haben, so können wir Sie beraten und Ihnen Tipps zu den einzelnen Häusern, zur Kinderfreundlichkeit und zur näheren Region geben. Möchten Sie gerne ein Haus reservieren, so erhalten Sie die schriftlichen Mietunterlagen zur Unterschrift mit vielen Regionalunterlagen, Freizeitmöglichkeiten, 80 Vorschläge für Ausflüge und Strandvorschläge mit wenig Touristen. 
Profitieren Sie von unserer 32-jährigen Erfahrung und kontaktieren Sie uns bei Fragen: 071 880 0606 / 0041 718800606 info@ferien-haeuser.ch. Bei der Reservation unterschreiben Sie den Mietvertrag, somit ist keine Anzahlung zu leisten. Es ist für uns in Ordnung, wenn wir die Hausmiete 4 Wochen vor Ferienbeginn erhalten. So können Bankspesen und ein Zusatzaufwand für alle Beteiligten gespart werden. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist die Miete vor Ferienbeginn zu bezahlen. Die Buchungsbestätigung gibt Ihnen den vertraglichen Anspruch auf die gebuchten Leistungen. Bei den von uns angebotenen Leistungen handelt es sich ausschliesslich um die Vermittlung von Fremdleistungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort des Mietobjekts, bzw. der Wohnort des Eigentümers. Muss der Vertrag aus Gründen höherer Gewalt oder Vertragsbruch Dritter abgeändert werden, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge. 

2. PREISE / MIETDAUER 
Die Hausmietpreise, wenn nicht anders vermerkt, verstehen sich immer pro Woche und Haus oder Wohnung, in der Regel von Samstag auf Samstag. Das Mietobjekt ist am Anreisetag zwischen 16.00 und 18.30 Uhr zu übernehmen und am Abreisetag zwischen 08.00 und 10.00 Uhr zu verlassen. Ausserhalb dieser Zeit können wir nicht garantieren, dass noch jemand für die Übergabe zur Verfügung steht. Wir haften nicht für die Ihnen dadurch zusätzlich entstehenden Kosten. (Kontaktieren Sie uns frühzeitig vor Ferienbeginn, wenn Sie zu einer anderen Zeit oder am Sonntag oder Montag anreisen möchten, so können wir die Schlüsselübergabe organisieren). Die Nebenkosten für Strom, Gas und Wasser sind meistens im Mietpreis enthalten, auf Ausnahmeregelungen weist die Preisliste oder Hausbeschreibung hin. Für Neureservationen wählen Sie als Gast bei der Reservation, ob Sie die Hausmiete in Euro oder CHF. bezahlen möchten. Der Mietvertrag erhalten Sie dann wie von Ihnen gewünscht mit der Miete in Euro oder in CHF.Heizkosten sind nicht im Preis inbegriffen. Haustier pro Woche €. 26.00 an Ort zu bezahlen.

3. KAUTION - NEBENKOSTEN - SCHWIMMBAEDER 
Bei Ihrer Ankunft ist dem Vermieter oder dem Schlüsselhalter eine im Vertrag festgelegte Kaution von € 200.00 bis € 500.00 (Siehe Kaution bei jedem Haus im Internet und auf dem Mietvertrag) zu hinterlegen. Sie können auch einen Check an Ort ausstellen. An Ihrem Abreisetag erhalten Sie die geleistete Kaution unter Abzug eventuell anfallende Kosten für am Mietobjekt verursachte Schäden zurück. Das Haus ist in "besenreinem" Zustand zu verlassen, bei starker Verschmutzung der Wohnung hat der Eigentümer das Recht € 30-80 zusätzlich zu den Reinigungskosten zu verlangen. Gebühr für Haustiere, wo Haustiere erlaubt sind: 26,00 € pro Tier und Woche und an Ort zu bezahlen und wird auf dem Mietvertrag so aufgeführt. Bei Nichthinterlegung der Kaution hat der Eigentümer oder sein Vertreter das Recht, die Übergabe des Mietobjektes zu verweigern. Schwimmbäder sind während der Hoch- und Mittelsaison geöffnet. In der Niedersaison ist ein kleiner Aufpreis (€. 50.00 bis €. 100.00 pro Woche, je nach Poolgrösse) an Ort für den Poolbetrieb zu bezahlen. Fragen Sie uns vor der Reservation an, was der Poolbetrieb kostet in der Niedersaison. 
Wir klären dies gerne für Sie ab. Tel. 071 880 0606 / 0041 71880 0606 / info@ferien-haeuser.ch

4. PERSONENZAHL 
Die angegebene Personenzahl darf bezüglich des gemieteten Objektes nicht überschritten werden. Die kurzfristige Unterbringung zusätzlicher Personen im Haus, Garten oder Grundstück bedarf einer schriftlichen Genehmigung.

5. HAFTUNG 
Unser Büro an Ort haftet für die ordnungsgemässe Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, wobei sich die Vermittlungsbemühungen nach dem landesüblichen Standard richten und den ortsüblichen Gepflogenheiten am Zielortfolgen. 
Wir haften nicht: 
- für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben im Internet und Katalogsbeschreibungen, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, sondern über die Ferienregion informiert.
- für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden.
- für Unfälle jeglicher Art wird nicht gehaftet.
- für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Streik und Aussperrung, inneren Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Eingriffen, Krieg, Naturkatastrophen etc.
- für Leistungsstörungen im Bereich örtlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z.B. Wasser, Strom und sonstige Energie), sowie technischer Einrichtungen (z.B. ständige Bereitschaft von Heizung, Lift, Klimaanlage, Pool etc.)
- soweit in- oder ausländische gesetzliche Vorschriften die Haftung des jeweiligen Leistungsträgers für dessen Leistungen ebenfalls einschränken oder ausschliessen.
- für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Haustiervorschriften mit Impfungen tragen Sie selbst Verantwortung. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Bitte informieren Sie sich selbst über die einschlägigen Bestimmungen oder fragen Sie uns vor der Reservation an.

6. ÄNDERUNGEN DER PREISE UND LEISTUNGEN 
Änderungen der Preise und Leistungen sind bis zur Bestätigung der Reservierung durch uns möglich, insbesondere bei Irrtümern oder Druckfehlern im Prospekt oder im Internet.

7. RÜCKTRITT 
Bei Rücktritt von einer Buchung werden
- bis 61 Tage vor Mietbeginn 20%
60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50%
34 bis 15 Tage vor Mietbeginn 60%
14 bis 2 Tage vor Mietbeginn 75%
1 - 0 Tage vor Mietbeginn wird Gesamtmietpreis berechnet.
Bei einer Annullation oder Umbuchung wird zusätzlich eine Gebühr von € 30.-- oder CHF. 40.-- erhoben.

8. BEANSTANDUNGEN 
Sollten bei der Schlüsselübergabe oder während Ihrer Mietzeit Mängel an dem Mietobjekt von Ihnen festgestellt werden, so sind Ihre Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Leistungsträger anzuzeigen, bzw. innerhalb von 48 Stunden nach Auftreten der Mängel. Unser Büro an Ort verfügt über einen Anrufbeantworter, so dass Sie Ihre Nachricht jederzeit auf Band hinterlassen können. Bitte beachten Sie, dass die Unterlassung rechtzeitiger Meldung zum Verlust Ihrer Ansprüche führt. Sie können auch Ferien im Grünen GmbH. in der Schweiz telefonieren, die Ihre Beanstandung sofort nach Italien weiterleitet. (Dem Hausbesitzer muss dann die gesetzliche Zeit eingeräumt werden um das Problem zu mindern oder zu beheben).

9. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Unterzeichner erkennt die von ihm gelesenen Mietbedingungen für sich und gleichzeitig im Auftrag aller angemeldeten Personen an. (Weitere Bedingungen finden Sie auch auf dem Mietvertrag, wenn Sie ein Haus reservieren). 

10. NÜTZLICHE HINWEISE 
Die Ferienhäuser und Wohnungen befinden sich in Privateigentum und sind individuell zur Selbstwirtschaftung ausgestattet. Einrichtung und Ausstattung entsprechen den landesüblichen Massstäben und können unter Umständen nicht in allen Fällen nordeuropäische Qualitätsansprüche erfüllen. Insbesondere scheiden Ersatzansprüche wegen Strom- oder Wassermangel aus. Unser Büro an Ort haftet nicht für Fahrräder, die einzelne Hausbesitzer als Zusatzangebot für Gäste zur Verfügung stellen. Der Vermieter ist für die ordnungsgemässe Übergabe des Mietobjekts verantwortlich.

Die im Katalog und im Internet angegebenen Entfernungen (zum Meer, Einkaufsladen, Reitmöglichkeiten, etc.) sind als ungefähre Hinweise zu verstehen und können in bestimmtem Masse abweichen. 

11. MIETVERTRÄGE 
Wenn Sie bei uns ein Objekt definitiv mieten möchten und die Mietverträge für dieses Haus anfordern, so gilt dies nach Reiserecht als definitiver Auftrag. Sollte der Mietvertrag ununterschrieben zurückgesandt werden, so berechnen wir Ihnen für den Arbeitsaufwand CHF. 90.-- + MWSt.

Bei Streitfragen gilt als Gerichtsstand der Wohnort des Hausbesitzer, wobei wir sagen dürfen, dass Ferien im Grünen GmbH. bei den wenigen Problemen in den letzten Jahren immer eine vermittelnde Rolle eingenommen hat. Wir werden auch in Zukunft nach Lösungen suchen, so auch im eigenen Interesse. In unserer 28-jährigen Firmengeschichte haben wir immer nach Lösungen gesucht und es musste bis zur Stunde kein Gericht angerufen werden. (Dazu benötigt es jedoch immer ein Entgegenkommen aller Parteien). 

Geschäftsführung
Silvia u. H.P Baumgartner-Rothenberger Gütli 975 CH-9428 Walzenhausen
Telefon 071 880 0606 / Aus Europa 0041 71880 0606 oder info@ferien-haeuser.ch.

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